Erfolg vor Bundesverwaltungsgericht

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts "Freier Zugang zum Meeresstrand" vom 13.09.2017 ist jetzt mit Leitsätzen und Begründung anonymisiert auf der Internet-Seite des Gerichts www.bverwg.de/130917U10C7.16.0 veröffentlicht worden. Nun kann auch in anderen Strandkommunen darüber nachgedacht werden, ob und inwiefern sich daraus Änderungsbedarf ergibt.

Freier Zugang zum Meeresstrand - Das BVerwG-Urteil vom 13.09.2017 mit Leitsätzen + Begründung
Strände sind generell freie Landschaft und fallen somit unter das allgemeine Betretungsrecht nach § 59 BNatSchG. Sie dürfen somit generell auf Wegen und zusätzlich auf ungenutzten Teilflächen betreten werden. Als ungenutzt gelten Strandabschnitte ohne ausgeprägte Infrastruktur für den Badebetrieb, vereinfacht ausgedrückt ohne bewachten Badebetrieb.
BVerwG-Urteil vom 13.09.2017 Urteilsbegr[...]
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Seit 2012 engagieren wir uns öffentlichkeitswirksam für freie Strände an der Niedersächsischen Nordseeküste - hier der auf 4 km Länge eingezäunte und gebührenpflichtige Strand in Hooksiel.

Über alles, was aktueller ist, informieren wir in unseren Facebook-Gruppen Freie Strände für freie Bürger  "Freie Strände für freie Bürger"oder BI Freie Bürger für freie Strände "BI Freie Bürger für freie Strände".

"Frei oder entgeltpflichtig? Strandzugänge an der Niedersächsischen Nordseeküste"
Wie traurig es insgesamt an der Niedersächsischen Nordseeküste aussieht - 95% aller Strände sind bezahlpflichtig, bis auf Dangast alle Sandstrände - können Sie in unserer Dokumentation "Frei oder entgeltpflichtig? Strandzugänge an der Niedersächsischen Nordseeküste" nachlesen.
Frei oder entgeltpflichtig - Strände in [...]
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