Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts "Freier Zugang zum Meeresstrand" vom 13.09.2017 ist jetzt mit Leitsätzen und Begründung anonymisiert auf der Internet-Seite des Gerichts www.bverwg.de/130917U10C7.16.0 veröffentlicht worden. Nun kann auch in anderen Strandkommunen darüber nachgedacht werden, ob und inwiefern sich daraus Änderungsbedarf ergibt.
Seit 2012 engagieren wir uns öffentlichkeitswirksam für freie Strände an der Niedersächsischen Nordseeküste - hier der auf 4 km Länge eingezäunte und gebührenpflichtige Strand in Hooksiel.
Über alles, was aktuell ist, informieren wir ständig in unseren Facebook-Gruppen Freie Strände für freie Bürger https://www.facebook.com/groups/1458215637795237/ oder BI Freie Bürger für freie Strände.
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